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Bestandsbetreuung
Bestandsbetreuung: Auch als integrierte tierärztliche Bestandsbetreuung (ITB) bezeichnet. Die ITB wird innerhalb eines Betriebes immer von der derselben spezialisierten Tierarztpraxis durchgeführt, wobei die Wahl der Tierarztpraxis frei und unabhängig vom Hoftierarzt ist. Zur Durchführung der ITB wird ein spezieller Bestandsbetreuungsvertrag zwischen Landwirt und Tierarzt geschlossen, welcher den Umfang der Bestandsbetreuung, die Häufigkeit der Betreuungsbesuche und die Vergütung regelt. Die Modelle sind vielfältig und werden an den jeweiligen Betrieb individuell angepasst. Ziel einer ITB ist, ein Früherkennungssystem zu installieren, an Hand dessen die Gesundheitssituation der Tiere kontinuierlich überprüft wird. So können ggf. Krankheitseinbrüche oder Leistungseinbussen frühzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen getroffen werden. So ist es möglich größeren finanziellen Schaden abzuwenden. Zur Behandlung akuter Erkrankungen empfiehlt es sich trotzdem, zusätzlich einen Hoftierarzt zu haben, sofern der Hoftierarzt nicht auch die ITB durchführt.
